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Mitgliedsbeiträge

Der Mitgliedsbeitrag beträgt 36,-- € im Quartal und deckt bis zu 3 Immobilien ab. Bei umfangreicherem Immobilienbesitz fragen Sie uns bitte nach den individuellen Konditionen. Aufnahmegebühren oder Wartefristen gibt es nicht. Die Aufnahme setzt jedoch die Zahlung des ersten – evtl. anteiligen – Mitgliedsbeitrages voraus. Danach wird der Mitgliedsbeitrag einmal jährlich per Lastschrift eingezogen.

Die sich vor allem idividuell durch die uns angeschlossenen Rechtsanwälte beraten zu lassen. Dies kann sowohl telefonisch, als auch im Rahmen eines persönlichen Besuchs in einem der Büros geschehen. Vereinbaren Sie bitte in jedem Fall vorher einen Termin mit uns.